License Agreement / Lizenzvereinbarungen

 McAfee ASaP-Lizenz

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McAfee ASaP Endkundenlizenzvereinbarung


Diese Lizenzvereinbarung (Vereinbarung) ist eine rechtliche Übereinkunft zwischen Ihnen (entweder Sie als Individuum oder einer juristischen Person) (Anwender) und McAfee ASaP („Anbieter“ oder wir) über die Nutzung der Software und ASaP Dienste (gemeinsam „Produkte“) des Anbieters. Die Vereinbarung erstreckt sich auch auf alle mit den Produkten verbundenen Dokumentationen, egal ob in gedruckter, Online- oder sonstiger elektronischer Form.


1.) Umfang der Lizenz:
Abhängig von der vollständigen Bezahlung der entsprechenden Lizenzen und dem Einverständnis des Anwenders mit den Bedingungen dieser Vereinbarung erlaubt der Anbieter hiermit ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht der Produkte für den eigenen Gebrauch, und diesen nur in der bei der Registrierung angegebenen Organisation, für die eine entsprechende URL erstellt wurde. Sowie für die Anzahl Benutzer, die der Anwender während des Registrationsprozesses angegeben hat. Die Software des Anbieters gilt als genutzt, wenn die Produkte auf einen Datenträger (Festplatte. CD-ROM oder andere Speichergeräte) auf den Computern, an Arbeitsplätzen oder auf elektronischen Geräten, für die das Produkt entwickelt wurde, gespeichert sind. Für jeden Endanwender ist eine separate Lizenz erforderlich. Daher sind vom Anwender zusätzliche Lizenzen zu bestellen für weitere Anwender in dem Fall, das bisher spezifizierte Anzahl von Anwendern überschritten wird. Der Anbieter behält sich alle, hier nicht ausdrücklich zugesagten, Rechte vor.


2.) Beendigung:
Diese Vereinbarung endet mit Ablauf der Dienste bzw. Lizenzperiode, die vom Anwender abonniert wurde. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes muss der Anwender die Nutzung aller Produkte (einschließlich aller Dienste) einstellen. Die Tatsache, dass das Herunterladen der Produkte nach Ablauf der Lizenz durch den Anbieter noch nicht blockierte wurden, stellt keine Erweiterung oder Erneuerung der Lizenz oder dieser Vereinbarung dar und gewährt keinesfalls das Recht zur weiteren Nutzung der Produkte. Für jede weitere Nutzung sind die entsprechenden, zum derzeitigen Zeitpunkt gültigen Lizenzpreise zu entrichten. Der Anwender wird keinerlei Gutschriften oder Rückzahlungen für nicht genutzte Produkte oder Dienst erhalten. Diese Vereinbarung endet automatisch und ohne Benachrichtigung, wenn der Anwender seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder die in dieser Vereinbarung festgelegten Einschränkungen oder Bedingungen nicht einhält. Der Anbieter behält sich vor, die Nutzung der in dieser Vereinbarung eingegangenen Verpflichtungen prüfen., um die Einhaltung sicher zu stellen.


3.) Vertretung, Zustimmung, Entschädigungen:
Der Anwender bestätigt und garantiert, dass „URL Sites“ – Internet – Adressen – die er während der Registrierung und/oder Bestellung angegeben hat, in seinem Besitz sind oder im Besitz von Einrichtungen, an denen der Anwender zu mehr als 50% beteiligt ist oder von denen er ausdrücklich autorisiert worden ist.

a) Zustimmungen speziell für CyberCop ASaP:
Hat der Anwender die CyberCop ASaP Dienste abonniert, so bestätigt und garantiert er hiermit zusätzlich folgendes: Der Anwender ist berechtigt und autorisiert, die Dienste zur Prüfung der „URL Site“ Internet-Adresse(n) zu bestellen und die CyberCop Tests durchführen zu lassen. Der Anwender hat verstanden und ist damit einverstanden, dass das Überprüfen der Internet-Adressen Schwachstellen aufdecken kann und dass es in manchen Fällen dazu kommt, dass bestimmte Dienste oder Geräte in den so überprüften Netzwerken gestört oder unterbrochen werden. Der Anwender übernimmt die volle Verantwortung für alle Risiken und Schäden, Verluste und Kosten, die durch die Nutzung der CyberCop ASaP Dienste gegenüber den vom Anwender angegebenen Internet-Adressen entstehen könnte. Er stellt McAfee ASaP, seine Lieferanten, insbesondere Network Associates Inc., sowie den diese Dienste vermittelnden Händler und Wiederverkäufer von jeglicher Verantwortung frei und wird keinerlei Schadensersatzansprüche stellen. Dies gilt für alle Ansprüche, Verluste, Schäden und Kosten sowie für alle weiteren Forderungen und Folgen sowie Forderungen durch dritte an den Anwender oder den Anbieter, wie beispielsweise Forderungen von Internet Dienstsanbietern (ISP) und deren Kunden. Der Anwender bestätigt, dass alle Dienste in Anspruch genommen worden sind ohne deren Einverständnis Ohren ohne Verletzung der Rechte Dritter. Er bestätigt weiterhin, das die Dienste nicht ohne die Zustimmung betroffener Parteien oder in Verletzung deren Rechte in Anspruch genommen werden.

b) Zustimmungen speziell für VirusScan ASaP:
Hat der Anwender die VirusScan ASaP abonniert, so bestätigt und garantiert er weiterhin, davon Kenntnis erhalten zu haben und damit einverstanden zu sein, dass während der Installation von VirusScan ASaP auf den Arbeitsplatzcomputern des Anwenders alle Virenschutz Produkte anderer Hersteller automatisch entfernt oder abgeschaltet werden. Der Anwender übernimmt das Risiko für alle Schäden Verluste und Kosten, die durch die Entfernung dieser Programme entstehen können.

c) Zustimmungen speziell für VirusScreen ASaP:
Hat der Anwender die VirusScreen ASaP Dienste erworben, so bestätigt und garantiert er weiterhin, dass: (i) Der Zweck dieses Dienstes ist es, in elektronischer Post (E-Mail) Viren und schädlichen Code zu identifizieren und herauszufiltern und infizierte E-Mail in Quarantäne zu stellen. (ii) McAfee ASaP wird den Endanwender über den Empfang der infizierten Mail und die Tatsache der Quarantäne informieren, (iii) McAfee ASaP ist verpflichtet, die isolierten E-Mails auf ausdrückliche Anforderung des Anwenders freizugeben, auch wenn dies der Funktion und dem Zweck des Dienstes zuwider handelt. (iv) Nach Abonnierung des Dienstes durch den Anwender werden die E-Mails umgeleitet zum VirusScan ASaP Virenscanner und erst dann an den Bestimmungsort weitergeleitet. Diese Umleitung kann zeitliche Verzögerungen zur Folge haben, die nicht in der Verantwortung des Anbieters liegen und in Zusammenhang stehen mit bekannten technischen Gegebenheiten des Internet. Der Anwender übernimmt das Risiko für alle Schäden Verluste und Kosten, die durch die Freigabe der infizierten E-Mails entstehen können. Der Anwender ist damit einverstanden und garantiert, dass er McAfee ASaP und seine Lieferanten, insbesondere Network Associates Inc. sowie insbesondere auch die Händler und Wiederverkäufer, welche die Dienste anbieten und vermitteln, von allen Ansprüchen dritter sowie jeglichen Schadensersatzansprüchen, gleich welcher Form und gleich von welcher Partei, freizustellen und die Haftung hierfür zu übernehmen.


4.) Eigentumsrechte:
Die Software unterliegt dem Schutz durch US-Urheberrechtsgesetze sowie durch entsprechende internationalen Abkommen zum Schutz des Urheberrechts. Network Associates und seine Zulieferer verfügen über alle Rechte an der Software, einschließlich aller damit verbundenen Urheber-, Patent-, Marken- und anderen gewerblichen Schutzrechten sowie Rechten an Geschäftsgeheimnissen. Durch den Besitz, die Installation oder die Verwendung der Software erlangen Sie, abgesehen von den Nutzungsrechten, die Ihnen aufgrund dieser Vereinbarung ausdrücklich eingeräumt wurden, keinerlei Rechte am geistigen Eigentum an der Software. Alle angefertigten Kopien der Software und der Dokumentation müssen mit Urheberrechtshinweisen und sonstigen Eigentumsrechtshinweisen der jeweiligen Originalversion gekennzeichnet werden.


5.) Einschränkungen:
Sie sind nicht berechtigt, die Software zu vermieten, zu verleasen, auszuleihen oder weiterzuveräußern. Darüber hinaus müssen Sie verhindern, dass Dritte aus der Verwendung oder der Funktionalität der Software in Form von Timesharing, Dienstleistung oder einer anderen Abmachung Nutzen ziehen. Diese Einschränkung gilt nur dann nicht, wenn eine solche Verwendung in der zugehörigen Preisliste, Kaufquittung oder Produktverpackung der Software ausdrücklich gestattet ist. Die Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte dürfen unter keinen Umständen an Dritte übertragen werden. Die Software darf weder zurückentwickelt noch dekompiliert oder disassembliert werden. Network Associates stellt Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der Software unerlässlich sind (§ 69 e UrhG), auf Anfrage gegen Bezahlung der dann gültigen Verwaltungsgebühr zur Verfügung. Sie dürfen die Software weder vollständig noch teilweise verändern oder daraus abgeleitete Produkte anfertigen. Das Kopieren der Software oder Dokumentation ist nur im Rahmen der Bestimmungen der obigen Ziffer 1 zulässig. Sie dürfen keine Urheberrechtshinweise, sonstige Eigentumsrechtshinweise oder Etiketten von der Software entfernen. Alle nachstehend nicht ausdrücklich angegebenen Rechte sind Network Associates vorbehalten. Network Associates behält sich das Recht vor, nach Zusendung einer schriftlichen Mitteilung regelmäßige Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung zu überprüfen. Die Software darf ausschließlich in den Unternehmen / Organisationen eingesetzt werden, für welche ein entsprechender Firmenschlüssel vom Anbieter erstellt und mittels der anwenderspezifischen URL zur Verfügung gestellt wird.

6.) Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss:
Beschränkte Gewährleistung: Network Associates gewährleistet für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages, dass die Software mangelfrei, d.h. bei bestimmungsgemäßer Benutzung in Übereinstimmung mit der in der Dokumentation enthaltenen Leistungsbeschreibung funktioniert; unwesentliche Abweichungen sind dabei unbeachtlich.

a) Rechte des Kunden: Machen Sie einen Mangel geltend, so ist Network Associates zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wenn es Network Associates innerhalb einer angemessenen Frist nicht gelingt, einen von Ihnen geltend gemachten Mangel zu beheben, sind Sie berechtigt diesen Vertrag zu kündigen oder die Lizenzgebühren zu mindern (Minderung). Sobald Sie ihr Kündigungsrecht ausüben, endet Ihr Nutzungsrecht an der Software. In diesem Fall müssen Sie die Software von allen Speichermedien entfernen und sämtliche Kopien der Software zerstören und Network Associates hiervon schriftlich Mitteilung machen. Stellt sich bei einer Nachforschung im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsanspruch heraus, dass Network Associates im Rahmen dieser Ziffer 6 nicht zur Gewährleistung verpflichtet ist, so ist Network Associates berechtigt, die Nachforschung auf der Grundlage der aufgewendeten Zeit und Materialien zu den dann geltenden Network Associates-Stundensätzen in Rechnung zu stellen. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Mangel auf Unfall, Missbrauch oder falsche Verwendung zurückzuführen ist.

b) Gewährleistungsausschluss: Über die hier angegebene beschränkte Gewährleistung hinaus WIRD KEINE WEITERGEHENDE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE SOFTWARE ÜBERNOMMEN. NETWORK ASSOCIATES ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE UND DIE BEILIEGENDE DOKUMENTATION VON HANDELSÜBLICHER QUALITÄT SIND ODER FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND. DIE AUSWAHL, INSTALLATION UND VERWENDUNG DER FÜR IHRE ZWECKE GEEIGNETEN SOFTWARE SOWIE DAS ERZIELEN DER GEWÜNSCHTEN ERGEBNISSE LIEGEN IN IHRER VERANTWORTUNG.


7.) Haftungsbeschränkung:
NETWORK ASSOCIATES HAFTET IHNEN FÜR ENTSTANDENEN SCHADEN NUR INSOWEIT ALS NETWORK ASSOCIATES VORSATZ ODER GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ZUR LAST FÄLLT. DARÜBERHINAUS HAFTET NETWORK ASSOCIATES BIS ZUR HÖHE DES TYPISCHERWEISE VORAUSSEHBAREN SCHADENS AUCH FÜR SOLCHE SCHÄDEN, DIE NETWORK ASSOCIATES ODER DIE ERFÜLLUNGSGEHILFEN VON NETWORK ASSOCIATES IN VERLETZUNG EINER WESENTLICHEN VERTRAGSPFLICHT VERURSACHT HABEN. DIESE HAFTUNGSBEGRENZUNG GILT IM HINBLICK AUF ALLE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE, UNABHÄNGIG VON IHREM RECHTSGRUND, INSBESONDERE AUCH IM HINBLICK AUF VORVERTRAGLICHE UND NEBENVERTRAGLICHE ANSPRÜCHE und Ansprüche, die darauf beruhen, daß ein Mangel der Software bereits bei Abschluß des Vertrages vorhanden war. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG SCHRÄNKT EINE GESETZLICHE ZWINGENDE HAFTUNG NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ ODER EINE HAFTUNG FÜR ZUGESICHERTE EIGENSCHAFTEN NICHT EIN, SOWEIT DIE ZUGESICHERTE EIGENSCHAFT SIE GERADE VOR DEM EINGETRETENEN SCHADEN SCHÜTZEN SOLLTE. SIE SIND VERPFLICHTET, IN ANGEMESSENEN ABSTÄNDEN, JEDOCH MINDESTENS EINMAL PRO TAG, SICHERUNGSKOPIEN VON IHREN DATEN ANZUFERTIGEN. EINE VERLETZUNG DIESER PFLICHT GILT ALS MITVERSCHULDEN.


8.) US-Regierung:
Die Software und die zugehörige Dokumentation werden gemäß DFAR, Abschnitt 227.7202, bzw. FAR, Abschnitt 12.212, soweit zutreffend, als "gewerbliche Computersoftware" bzw. "gewerbliche Computersoftwaredokumentation" angesehen. Jegliche Verwendung, Änderung, Vervielfältigung, Weitergabe, Vorführung, Anzeige oder Bekanntgabe der Software und der zugehörigen Dokumentation durch die US-Regierung unterliegen nur den Bedingungen dieser Vereinbarung und sind untersagt, soweit sie nicht durch die Bedingungen dieser Vereinbarung zulässig sind.


9.) Exportkontrolle:
Weder die Software noch die Dokumentation oder zugrundeliegende Informationen oder Technologien dürfen durch Herunterladen oder anderweitig (i) nach Kuba, Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien oder in ein anderes Land, für das ein US-Embargo besteht, (oder an einen Staatsangehörigen oder Bewohner eines dieser Länder) noch (ii) an eine Person, die auf der Liste der "Specially Designated Nations" des US-Finanzministeriums oder dem "Table of Denial Orders" des US-Wirtschaftsministeriums steht, exportiert oder reexportiert werden. Durch Herunterladen oder Verwenden der Software erkennen Sie die vorstehenden Verpflichtungen an und bezeugen, dass Sie sich nicht in einem solchen Land oder unter dessen Kontrolle befinden, dass Sie weder in einem solchem Land ansässig sind, noch unter der Kontrolle eines solchen stehen, noch Staatsangehörige/r oder Bewohner/in eines solchen Landes sind, noch auf einer der genannten Listen stehen.


AUSSERDEM MÜSSEN SIE FOLGENDES BEACHTEN: DER EXPORT DER SOFTWARE KANN DEN VORSCHRIFTEN UND VERORDNUNGEN UNTERLIEGEN, DIE VON ZEIT ZU ZEIT DURCH DIE EXPORTGENEHMIGUNGSBEHÖRDE DES US-WIRTSCHAFTSMINISTERIUMS ZUR EINSCHRÄNKUNG DES EXPORTS UND REEXPORTS BESTIMMTER PRODUKTE UND TECHNISCHER DATEN VERÖFFENTLICHT WERDEN. WENN DER EXPORT DER SOFTWARE DURCH SOLCHE VORSCHRIFTEN UND VERORDNUNGEN EINGESCHRÄNKT WIRD, DARF DIE SOFTWARE WEDER DIREKT NOCH INDIREKT EXPORTIERT ODER REEXPORTIERT WERDEN, (A) WENN NICHT ALLE EXPORT- BZW. REEXPORTLIZENZEN ODER ANDERE AUFGRUND ANWENDBARER GESETZE ERFORDERLICHEN GENEHMIGUNGEN DURCH DIE US-REGIERUNG ODER ANDERE REGIERUNGEN VORLIEGEN, ODER (B) DADURCH ANWENDBARE VERBOTE DES EXPORTS ODER REEXPORTS BELIEBIGER TEILE DER SOFTWARE VERLETZT WERDEN. IN EINIGEN LÄNDERN GELTEN AUCH FÜR DEN ZEITWEILIGEN GESCHÄFTLICHEN ODER PERSÖNLICHEN GEBRAUCH HINSICHTLICH DES IMPORTS ODER EXPORTS SOWIE DER VERWENDUNG VON VERSCHLÜSSELTEN DATEN INNERHALB IHRER LANDESGRENZEN EINSCHRÄNKUNGEN. SIE ERKENNEN ALS LIZENZNEHMER AN, DASS DIE EINFÜHRUNG UND DURCHSETZUNG DIESER GESETZE IN BESTIMMTEN LÄNDERN NICHT IMMER WIDERSPRUCHSFREI IST. DIE NACHSTEHENDE LISTE, DIE KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT ERHEBT, ENTHÄLT LÄNDER, IN DENEN EXPORT- ODER IMPORTBESCHRÄNKUNGEN BZW: BESCHRÄNKUNGEN HINSICHTLICH DER VERSCHLÜSSELUNG VON DATEN GELTEN: BELGIEN, CHINA (EINSCHLIESSLICH HONGKONG), FRANKREICH, INDIEN, INDONESIEN, ISRAEL, RUSSLAND, SAUDI-ARABIEN, SINGAPUR UND SÜDKOREA. SIE ERKENNEN AN, DASS DIE EINHALTUNG ALLER STAATLICHEN EXPORT- UND ANDEREN ANWENDBAREN GESETZE IN IHRER PERSÖNLICHEN VERANTWORTUNG LIEGT UND DASS NETWORK ASSOCIATES DIESBEZÜGLICH NACH DEM ERSTVERKAUF AN SIE INNERHALB DES URSPRÜNGLICHEN VERKAUFSLANDES KEINE WEITERE VERANTWORTUNG ÜBERNIMMT.


10.) Hochrisikoaktivitäten:
Die Software kann Fehler aufweisen und ist nicht für die Benutzung in Risiko-Umgebungen entwickelt oder vorgesehen, die fehlerfreien Betrieb voraussetzen, einschließlich ohne Einschränkung beim Betrieb von Kernkrafteinrichtungen, Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssystemen, Luftverkehrskontrolleinrichtungen, Waffensystemen, lebenserhaltenden Maschinen oder sämtlichen anderen Anwendungen, bei denen Softwarefehler unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben oder erhebliche Sachschäden nach sich ziehen können ("Hochrisikoaktivitäten"). Network Associates lehnt deshalb jede vertragliche oder gesetzliche Gewährleistung für die Eignung der Software für mit einem hohen Risiko behaftete Aktivitäten ab.


11.) Verschiedenes:
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Vereinbarung regelt alle Rechte für den Benutzer der Software und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern dar. Diese Vereinbarung setzt alle weiteren Vereinbarungen hinsichtlich der Software und der Dokumentation außer Kraft. Die Vereinbarung kann nur in Form eines schriftlichen Nachtrags durch einen entsprechend bevollmächtigten Vertreter von Network Associates geändert werden. Die Parteien bestätigen, dass diese Vereinbarung auf gemeinsamen Wunsch in englischer und deutscher Sprache aufgesetzt wurde. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung geht Letztere vor. Network Associates ist berechtigt, Sie öffentlich als Kunden von Network Associates zu bezeichnen und in einer Kundenstudie die von Network Associates für Sie erbrachten Dienste und Lösungen zu erläutern. Network Associates ist ferner berechtigt, eine oder mehrere Pressemitteilungen mit einem Bericht über die Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung und/oder die Implementierung der Software durch Sie zu veröffentlichen. Keine der in dieser Ziffer 11 enthaltenen Bestimmungen soll als Verpflichtung ausgelegt werden, dass Sie vertraulichen Informationen gegenüber Dritten preisgeben.


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